AGB

Vermieterin: Kateryna Soroka, handelnd unter ART PEOPLE
Anschrift: Opitzstraße 10, 40470 Düsseldorf, Deutschland
Kontakt: contact@artpeople-studio.com | +49 175 243 23 30

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten für alle Buchungen und die Nutzung des Fotostudios ART PEOPLE (nachfolgend „Studio“). Vertragspartnerin ist Kateryna Soroka, handelnd unter ART PEOPLE.

1.2 Mieter kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn das Studio ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.3 Die AGB werden vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt und vom Mieter im Buchungsprozess oder bei einer individuellen Buchung in Textform akzeptiert.

2. Buchung, Vertragsschluss und Zahlung

2.1 Die Darstellung freier Termine und Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Mieter gibt mit Abschluss des Buchungsvorgangs eine verbindliche Buchungsanfrage ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Studios per E-Mail zustande.

2.2 Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:

elektronischer Buchungsbestätigung ist der Termin verbindlich gebucht.

den genannten Zeitraum vorläufig reserviert und nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich bestätigt. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Reservierung entfallen.

Studio möglich. Der Gesamtbetrag ist spätestens vor Beginn der Mietzeit im Studio zu zahlen.

2.3 Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie zurückgebucht, besteht kein Anspruch auf Freihaltung des Termins. Gesetzliche Ansprüche des Studios bleiben unberührt.

3. Mietkategorien

3.1 Private Nutzung Persönliche, familiäre und kreative Shootings sowie Portfolioaufnahmen ohne kommerzielle Verwertung.

3.2 Kommerzielle Nutzung Werbeproduktionen, Kataloge, Marketingprojekte, Videoproduktionen sowie Shootings für Marken, Unternehmen oder juristische Personen.

3.3 Der Mieter muss die vorgesehene Nutzung bei der Buchung wahrheitsgemäß angeben. Wird eine kommerzielle Nutzung als private Nutzung gebucht, darf das Studio die Differenz zum kommerziellen Tarif nachberechnen.

4. Teilnehmerzahl

4.1 Im privaten Tarif sind bis zu 6 Personen gleichzeitig enthalten. Die 7. bis 10. Person ist nur nach vorheriger Absprache und gegen einen Aufpreis von 10 EUR je zusätzlicher Person zulässig.

4.2 Im kommerziellen Tarif sind bis zu 10 Personen gleichzeitig enthalten. Mehr als 10 Personen sind nur nach vorheriger Vereinbarung und gegebenenfalls gegen Aufpreis zulässig.

4.3 Zur Teilnehmerzahl zählen alle gleichzeitig anwesenden Personen, einschließlich Models, Fotografen, Assistenzen, Visagisten und Begleitpersonen. Bei einer nicht vereinbarten Überschreitung kann das Studio die Nutzung bis zur Herstellung des vereinbarten Zustands unterbrechen. Eine hierdurch entstehende Verkürzung der Mietzeit wird nicht erstattet.

5. Mietdauer und Zugang

5.1 Die Mindestmietdauer beträgt 1 Stunde. Stundenbuchungen sind für 1 bis 3 Stunden möglich. Halbtag umfasst 4 Stunden, Ganztag 8 Stunden.

5.2 Die gebuchte Mietzeit umfasst Vorbereitung, Aufbau, Shooting, Abbau, Aufräumen und das vollständige Verlassen des Studios. Ein früherer Zugang ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

5.3 Verspätungen des Mieters verlängern die gebuchte Mietzeit nicht. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keine Anschlussbuchung besteht, und wird nach dem jeweils geltenden Tarif zusätzlich berechnet.

6. Studio, Equipment und Licht

6.1 Während der Buchung stehen dem Mieter die Interieur-Zonen des Studios gleichzeitig und exklusiv zur Verfügung, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Im Mietpreis enthalten sind insbesondere:

6.3 Einzelne Geräte können wegen Wartung, Defekt oder Austausch vorübergehend nicht verfügbar sein. Soweit möglich, stellt das Studio gleichwertigen Ersatz bereit. Ein bestimmtes Gerätemodell ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich bestätigt wurde.

6.4 Zusätzliches Equipment, insbesondere Aputure 600x Pro, Nebelmaschine oder flexibler Spiegel, ist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegebenenfalls gegen Aufpreis nutzbar.

6.5 Der Mieter muss Equipment sorgfältig und entsprechend der Einweisung benutzen. Er darf Anschlüsse, Aufhängungen oder sicherheitsrelevante Einstellungen nicht eigenmächtig verändern.

7. Preise

Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

8. Zusatzleistungen

9. Stornierung

9.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich. Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

9.2 Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem gebuchten Termin berechnet das Studio 50 % der Gesamtmiete. Wurde der Gesamtbetrag bereits bezahlt, werden die verbleibenden 50 % erstattet.

10. Papierhintergründe

10.1 Papierrollen dürfen nicht eigenständig abgeschnitten, abgenommen oder gewechselt werden.

10.2 Abgerolltes Papier, das betreten, verschmutzt, geknickt oder beschädigt wurde und deshalb entfernt werden muss, wird mit 15 EUR je angefangenem Meter berechnet.

11. Hohlkehle (Cyclorama)

11.1 Die Hohlkehle darf nur mit sauberem Wechsel-Schuhwerk, sauberen Schuhsohlen oder barfuß betreten werden. Straßenschuhe sind nicht erlaubt.

11.2 Das Betreten, Belasten oder Sitzen auf dem Radius der Hohlkehle ist untersagt.

11.3 Bei einer schuldhaften Beschädigung kann eine Schadenspauschale von 500 EUR berechnet werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Studio kann einen nachweislich höheren Schaden geltend machen.

11.4 Eine wegen starker Verschmutzung erforderliche Sonderreinigung oder Neulackierung wird nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

12. Wolken-Zone

12.1 Essen und Getränke sind in der Wolken-Zone untersagt. Die Oberfläche kann rutschig sein und ist vorsichtig zu betreten.

12.2 Vor dem Verlassen der Zone ist anhaftender Flaum von Kleidung und Gegenständen zu entfernen. Das absichtliche Verteilen von Flaum im Studio ist untersagt.

12.3 Für eine schuldhaft verursachte zusätzliche Reinigung kann eine Pauschale von 50 EUR berechnet werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Aufwands vorbehalten.

13. Speisen, Alkohol und Sauberkeit

13.1 Speisen und alkoholische Getränke sind ausschließlich im dafür vorgesehenen Wartebereich erlaubt. In Shooting-Zonen, auf der Hohlkehle und in der Wolken-Zone sind sie untersagt.

13.2 Das Studio ist aufgeräumt und im ursprünglichen Zustand zu übergeben. Equipment und Möbel sind an ihren Ausgangsplatz zurückzustellen; entstandener Abfall ist zu entfernen.

13.3 Schuldhaft verursachte Sonderreinigungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

14. Kinder und Tiere

14.1 Minderjährige dürfen das Studio nur unter Aufsicht einer erziehungsberechtigten oder von ihr beauftragten volljährigen Person nutzen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei der Begleitperson.

14.2 Tiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Studios erlaubt. Der Tierhalter muss das Tier jederzeit beaufsichtigen und haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für verursachte Verunreinigungen und Schäden.

15. Videoüberwachung

15.1 Der Flur- beziehungsweise Eingangsbereich kann zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht werden. In den Shooting-Zonen findet keine Videoüberwachung statt.

15.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung und in den Hinweisen vor Ort enthalten.

16. Verbotene und zustimmungspflichtige Handlungen

Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Studios sind insbesondere untersagt:

Bei einer unmittelbaren Gefahr oder einem erheblichen Verstoß darf das Studio die Nutzung unterbrechen oder beenden. Bereits entstandene Zahlungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

17. Haftung des Mieters

17.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden, die durch ihn, seine Teilnehmer, Begleitpersonen, Mitarbeiter, Dienstleister oder mitgebrachte Tiere entstehen.

17.2 Schäden, Störungen und Defekte sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Eigenmächtige Reparaturen sind nicht gestattet.

17.3 Ersatzfähig sind insbesondere erforderliche Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten sowie ein nachweisbarer Nutzungsausfall. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist nicht zu ersetzen.

18. Haftung des Studios

18.1 Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

18.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Technik und Wertsachen wird keine Verwahrung übernommen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.

19. Ausfall des Studios und höhere Gewalt

19.1 Kann das Studio den Termin wegen eines nicht vom Mieter zu vertretenden Umstands, insbesondere Brand, Stromausfall, erheblicher technischer Störung, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt, nicht bereitstellen, wird vorrangig ein Ersatztermin angeboten.

19.2 Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder für den Mieter unzumutbar, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 18.

20. Widerrufsrecht bei termingebundenen Buchungen

Bei Buchungen für einen konkret bestimmten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt. Die in Ziffer 9 geregelten Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

21.2 Soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

21.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.